Flaggen von Binnenschiffen

Im Museum der Deutschen Binnenschifffahrt erlebt man Schifffahrts-Geschichte von der Steinzeit bis zur Gegenwart als multimediales Erlebnis. Auf drei Etagen erwarten die Besucher viele detailgetreue Modelle und zahlreiche Exponate zum Anfassen. Darunter zum Beispiel die Tjalk „Goede Verwachting“, ein Lastensegler aus dem Jahre 1913, unter vollen Segeln, mit offizieller Beflaggung.

 

Flaggen spielten in der Binnenschifffahrt immer schon eine große Rolle. Flagge zeigte man bereits im Hochmittelalter vor allem als Unterscheidungszeichen an Schiffen. Noch heute dienen sie der Kennzeichnung der Nationalität von Schiffen. Kein Wunder, dass sich die Ausstellung auch den verschiedenen Flaggen widmet.

 

Im Museum findet man neben dem Lastensegler auch das Spielschiff „Hermann“, unter dessen Flagge sich die kleinen Besucher so richtig austoben können. Wer echte Schiffe ankern sehen will, den führt eine kurze Wanderung vom Museum über die Hafen-Brücke und entlang der Ruhrorter Promenade zu den Museumsschiffen „Oscar Huber“, „Minden“ und „Fendel 147″. Hier kann man auch die zahlreichen Flaggen bewundern, mit denen sich ein Schiff in der Regel schmückt.

 

Im Museum selbst findet man z.B. ein wunderschönes Exemplar einer Trauerflagge, die nach einem Schifferbrauch üblicherweise bei einem Todesfall auf dem Schiff wehte. Die Trauerflagge konnte ganz unterschiedlich aussehen, allerdings waren sie alle schwarz und hatten ein weißes Emblem, das zumeist die Glaubensrichtung des Verstorbenen anzeigte. Die Trauerflagge wurde unter der jeweiligen Nationalflagge ein Jahr lang geführt. Auch wenn der Wind die Trauerfahne in diesem Jahr stark verwehte, wurde sie nicht ersetzt und wurde auch völlig ausgefranst weiter geführt, bis das Jahr zu Ende ist.

 

Die Nationalflagge ist die wichtigste an Bord. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge (schwarz-rot-gold) als Nationalflagge tagsüber am Heck führen. Die Nationalflagge ist das sichtbare Symbol eines Staates und sein Hoheitszeichen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss das Schiff als Nationalflagge die Bundesflagge führen.

 

Der ideale Platz dafür ist ein 40 Grad geneigter Flaggenstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich. Andere Flaggen haben am Heck nichts zu suchen. Die „Nationale“ weht nie unter einer anderen Flagge, es sei denn. das Schiff wurde durch ein anderes Land gekapert. Das Führen der Bundesdienstflagge ist nur Behördenschiffen erlaubt.

 

Die Handelsflagge ist meist mit der Nationalflagge identisch. Jedes im internationalen Schiffsregister eingetragene Handelsschiff muss diese Flagge am Heck oder an der Gaffel, einer am hinteren Mast befestigten, schräg nach oben weisenden Stange, führen, wenn das Schiff zum Beispiel in einen fremden Hafen einläuft. Gleichzeitig setzt das Schiff, als Ausdruck der Höflichkeit, am vorderen Mast die Flagge des Gastlandes.

 

Auf Schiffen gibt es ferner Reederei-, Signal- und Erkennungsflaggen. Reedereiflaggen sind Firmenflaggen, die auf den Besitzer des Schiffes hinweisen. Signalflaggen werden auf See zur Verständigung von Schiff zu Schiff benutzt. Die Signalflaggen stellen ein Flaggenalphabet dar. In diesem Flaggenalphabet wird jeder Buchstabe des lateinischen Alphabets durch eine unterschiedlich farbig gestaltete Flagge signalisiert. Wer sich die Schiffe und die dazu gehörigen Flaggen gern näher ansehen möchte, für den ist das Museum in Duisburg Dienstag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.